
Wir prüfen für Sie:
- Handhebelzüge
- Handwinden
- Flaschenzüge
- Mehrzweckzüge
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Geräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie Seilböcke mindestens einmal im jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Er hat sie darüber hinaus entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zwischenzeitlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Rechtsgrundlage
- BGV D8 Winden, Hub- und Zuggeräte
Sie können wählen, wo diese Material- und Sichtkontrolle erfolgen soll:
- in Ihrem Betrieb
- am Einsatzort
- in unserem Hause in Verl



