
Wir prüfen für Sie:
- LKW-Ladekrane
- LKW-Anbaukrane
- Brückenkrane
- Portalkrane
- Schwenkarmkrane
- Turmdrehkrane
Krane sind gemäß § 26 Abs.1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (BGV D 6) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Rechtsgrundlage
- BGV D 6 Krane
- BGG 905 Prüfung von Kranen




