Wir prüfen für Sie:

  • Rolltore
  • Rollgitter
  • Rollläden
  • Schiebetüren
  • Schiebetore

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.

 

Begriffsbestimmung:

Kraftbetätigt sind Fenster, Türen und Tore, wenn die für die Bewegung der Flügel erforderliche Energie teilweise oder vollständig von Kraftmaschinen zugeführt wird.

 

Rechtsgrundlage

  • BGR 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
Für alle geprüften Produkte erhalten Sie ein Prüfzertifikat.