
Wir prüfen für Sie:
- Hebebühnen
- Hubarbeitsbühnen
- Hubladebühnen
- Kippbühnen
- Fahrzeug-Hebebühnen

Hebebühnen sind nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen. Während des Betriebs sind Abweichungen vom Sicherheitsniveau, das bei der ersten Inbetriebnahme bestanden hat, möglich. Der Betreiber hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit dieses Sicherheitsniveau erhalten bleibt. Abweichungen können verursacht werden z.B. durch Verschleiß, Korrosion, Gewalteinwirkung, Veränderung der Umgebung, Änderung der Nutzart.
Rechtsgrundlage
- BGG 945 Prüfung von Hebebühnen
- VBG 14 Unfallverhütungsvorschrift
Für alle geprüften Produkte erhalten Sie ein Prüfzertifikat.



