Wir prüfen für Sie:

  • Stapler
  • Ameise
  • Mitgänger
  • Kommissionierer
  • Schlepper
  • Schubmaststapler
  • Quersitzstapler
  • Seitenstapler

Der gefahrlose Betrieb von  Flurförderzeugen hängt ent-
scheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der Lenkung, des Hubwerks, der Sicherheits-
einrichtungen und anderer Ausrüstungsgegenstände ab.

 

Ein Versagen dieser Teile kann unter Umständen schwere Unfälle zur folge haben. Sie müssen daher durch regel-
mäßige Prüfungen auf Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkung verursacht worden sein können, überwacht werden. Hierfür sind besondere Fach-
kenntnisse erforderlich, die von den Sachkundigen verlangt werden.

Prüfabstände

Die Prüfungen sind nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal durchzuführen. Ein Bedarf für Prüfungen in kürzeren Abständen als einmal im Jahr kann gegeben werden, wenn das Flurförderzeug z. B. über das gewöhnliche Maß hinaus eingesetzt oder unter erschwerten Bedingungen betrieben wird oder einem außergewöhnlichen Verschleiß oder einer übermäßigen Korrosion ausgesetzt sein sollte.

 

Rechtsgrundlage

Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D 27 § 37 bis § 39).

 

Für alle geprüften Produkte erhalten Sie ein Prüfzertifikat.