Flucht- und Rettungspläne
nach DIN 4844-3 und BGV A8
Flucht- und Rettungspläne werden in der Arbeitstättenverordnung, Beherbergungsstättenverordnung, von Feuerwehr bzw. dem zuständigem Baurechtsamt gefordert.
Flucht- und Rettungspläne werden an geeignete Stellen z.B. Eingänge, Treppenhäuser in jeder Etage angebracht. Sie sind lagerichtig darzustellen und dienen zur schnellen Orientierung der im Objekt befindlichen Personen und geben ergänzend Informationen zu Verhalten im Brandfall und Unfall.
Flucht- und Rettungspläne retten Leben.
Ausführung und Darstellung der Flucht- und Rettungswege sind in der DIN 4844-3 und BGV A8 festgelegt und werden von uns in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Feuerwehren bzw. dem zuständigen Baurechtsamt erstellt. Sie beinhalten die vereinfachte Darstellung des Grundrisses, den Standort, Flucht- und Rettungswege in einen sicheren Bereich (Treppenhaus, nächster Notausgang), Standorte von Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Löschschlauch), Standorte von Alarmierungseinrichtungen (Feuerwehr, Hausalarm), Standorte der Erste - Hilfe Einrichtungen und Sammelstellen.
Flucht- und Rettungspläne müssen auf aktuellem Stand gehalten werden und unterliegen der regelmäßigen Prüfung (mindestens alle 2 Jahre) entsprechend § 20 der BGV A8.
Wir bieten Ihnen die komplette Dienstleistung zum Flucht- und Rettungsplan:
- Grundrisserstellung
- IST – Bestandsaufnahme vor Ort
- Behördengänge
- Lieferung und fachgerechte Montage in Rahmen (Ausführung nach Wunsch) oder einlaminiert
- Überprüfung der Flucht- und Rettungspläne nach § 20 BGV A8
- Archivierung zur kostengünstigen Aktualisierung





