Gabelstaplerfahrer-Ausbildung
Ein Unternehmer, der im Betrieb Gabelstapler einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal.
Die Schwerpunkte der Ausbildung sind:
- Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
- Aufbau/Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last und Sondereinsätze
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Einweisung/tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
- Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
- Hinweise auf Gefahrstellen
- Praktische Fahr- und Stapelübungen nach BGG 925
- Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Mit dem Inkrafttreten des berufgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 im Jahre 2002 wird eine mehrtägige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben. Kommt ein neuer Mitarbeiter in den Betrieb, so muss der Unternehmer sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen. Wir führen selbstverständlich auch die jährlichen Unterweisungen durch.
Voraussetzung:
- 18 Jahre alt (in Ausnahmefällen ab 16 Jahre möglich)
- körperlich geeignet
- geistige und charakterliche Eignung







